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THC-Carbonsäure im Blut gibt keinen Aufschluss über eine Drogenfahrt

Bei THC-Carbonsäure handelt es sich um ein rauschunwirksames Abbauprodukt von THC. Wird dieses bei einer Blutprobe festgestellt, so kann hieraus lediglich geschlossen werden, dass der Betroffene über längere Zeit hinweg Cannabis eingenommen hat. Da THC-Carbonsäure jedoch langsam abgebaut wird, kann aus dem festgestellten Wert nicht geschlossen werden, wann der letzte Cannabis-Konsum stattgefunden hat bzw. ob die fragliche Fahrt unter Cannabis-Einfluss erfolgt ist. Hierzu wäre es erforderlich, dass der aktive THC-Wert durch nachträgliche Verwendung des Gutachtens ermittelt wird.
OLG Frankfurt/Main, 2.3.2011 - Az: 2 SS OWI 23/11
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