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Autofahrt unter Drogeneinfluss - Versehentlicher Konsum ist keine Entschuldigung!

Hat ein Kraftfahrzeugführer in Kenntnis einer Drogeneinnahme ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss harter Drogen geführt, ohne absolut sicher sein zu können, dass diese vollkommen abgebaut sind und auch keinerlei (Nach-)Wirkungen mehr erzeugen, so ist es unerheblich ob die Einnahme mit ohne Wissen des Betroffenen erfolgte. In einem solchen Fall ist der Betroffene mit einer Person gleichzustellen, die bewusst harte Drogen eingenommen hat und die nach Nr. 9.1 Anlage 4 FeV selbst dann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt, wenn sie nicht unter dem Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilnimmt.
VG Freiburg, 22.9.2010 – Az: 4 K 1600/10
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