Teilnahme
am Straßenverkehr nach Cannabis-Konsum - Einmaliger Konsum ist nachzuweisen!
Hat ein Verkehrsteilnehmer
unstreitig unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilgenommen
und geriet hierbei in eine polizeiliche Verkehrskontrolle, so widerspricht
es der Lebenserfahrung, dass dieses bereits nach erst- und einmaligem Konsum
geschehen ist. Daher ist es Sache des Betroffenen, durch geeignete Beweismittel
das Vorliegen einer Ausnahmesituation nachzuweisen.