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Teilnahme am Straßenverkehr nach Cannabis-Konsum - Einmaliger Konsum ist nachzuweisen!

Hat ein Verkehrsteilnehmer unstreitig unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilgenommen und geriet hierbei in eine polizeiliche Verkehrskontrolle, so widerspricht es der Lebenserfahrung, dass dieses bereits nach erst- und einmaligem Konsum geschehen ist. Daher ist es Sache des Betroffenen, durch geeignete Beweismittel das Vorliegen einer Ausnahmesituation nachzuweisen.

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