Einmaliger
Cannabisbesitz - kein ärztlichen Gutachten!
Der einmalig festgestellte
bloße Besitz von Cannabis rechtfertigt für sich alleine keine
Anordnung eines ärztlichen Gutachtens gemäß § 11 Fahrerlaubnisverordnung
zum Nachweis der Fahreignung. Daher kann dem Betroffenen für den Fall,
dass sich dieser weigert, die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden.