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Einmaliger Cannabisbesitz - kein ärztlichen Gutachten!

Der einmalig festgestellte bloße Besitz von Cannabis rechtfertigt für sich alleine keine Anordnung eines ärztlichen Gutachtens gemäß § 11 Fahrerlaubnisverordnung zum Nachweis der Fahreignung. Daher kann dem Betroffenen für den Fall, dass sich dieser weigert, die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden.
OVG Koblenz, 21.11.2008 - Az: 10 B 11149/98
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