| Methamphetamin in relativ hoher Konzentration im Blut - Fahrungeeignetheit |
| Die Fahrungeeignetheit
steht mit der Feststellung einer relativ hohen Konzentration von Methamphetamin
im Blut fest, die vorherige Einholung eines medizinisch-psychologischen
Fahreignungsgutachtens ist nicht erforderlich. Unerheblich ist auch, ob
unter dem Einfluß des Betäubungsmittels ein Kraftfahrzeug geführt
wurde. Dies ergibt sich aus Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV.
VGH Bayern, 31.5.2007 - Az: 11 C 06.2695 sowie 11 CS 06.2694 |