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Methamphetamin in relativ hoher Konzentration im Blut - Fahrungeeignetheit
Die Fahrungeeignetheit steht mit der Feststellung einer relativ hohen Konzentration von Methamphetamin im Blut fest, die vorherige Einholung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens ist nicht erforderlich. Unerheblich ist auch, ob unter dem Einfluß des Betäubungsmittels ein Kraftfahrzeug geführt wurde. Dies ergibt sich aus Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV.

VGH Bayern, 31.5.2007 - Az: 11 C 06.2695 sowie 11 CS 06.2694