| Entzug der Fahrerlaubnis wegen verweigerten Drogentests II |
| Stellt die Polizei bei
einem Fahrzeugführer nicht nur den Besitz von Cannabis, sondern auch
die Reste eines mit Haschisch versetzten Joints im Aschenbecher des Fahrzeugs
fest und kann der Fahrzeugsführer den Verdacht nicht entkräften,
er selbst habe kurz zuvor das Haschisch konsumiert, bestehen gegen den
Entzug der Fahrerlaubnis keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
BverfG, Beschl. v. 8.7.2002, Az.: 1 BvR 2428/95 |