| Drogen am Steuer als Beweis der Fahruntüchtigkeit? |
| Da es keine gesicherten
wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber gibt, wie sich Drogen auf
die Fahrtüchtigkeit auswirken, wurde eine Verurteilung wegen Trunkenheit
im Verkehr aufgehoben. Im vorliegenden Fall ergab die Blutprobe, welche
bei einer Verkehrskontrolle genommen wurde, einen Alkoholspiegel von 0,89
Promille und Spuren eines Abbauprodukts von Kokain. Aufgrund eines rechtsmedizinischen
Gutachtens über die kombinierte Wirkung von Alkohol und anderen Rauschmitteln
wurde ein Urteil wegen absoluter Fahruntüchtigkeit über
900 Mark Geldstrafe und eine zehnmonatiger Führerscheinsperre ausgesprochen.
Eine potenzierte Wirkung von Alkohol und anderen Drogen sei lediglich die
"persönliche Überzeugung des Sachverständigen", so das OLG.
Bei Alkohol ist ein Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit
mit 1,1 Promille wissenschaftlich gesichert. Das gilt nicht für andere
Betäubungsmittel. In Betracht kommt daher bei einem Alkoholpegel von
0,89 Promille hächstens eine relative Fahruntüchtigkeit. Diese
muß aber durch "konkrete Ausfallerscheinungen" zum Beispiel beim
Verhalten während einer Polizeikontrolle belegt sein. Im vorliegenden
Fall konnten die Beamten solche "Aussetzer" bei ihrer Überprüfung
nicht bezeugen.
Bayerisches Oberstes Landesgericht, 1St RR 14/97 |