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Drogen am Steuer als Beweis der Fahruntüchtigkeit?
Da es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber gibt, wie sich Drogen auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, wurde eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr aufgehoben. Im vorliegenden Fall ergab die Blutprobe, welche bei einer Verkehrskontrolle genommen wurde, einen Alkoholspiegel von 0,89 Promille und Spuren eines Abbauprodukts von Kokain. Aufgrund eines rechtsmedizinischen Gutachtens über die kombinierte Wirkung von Alkohol und anderen Rauschmitteln wurde ein Urteil wegen absoluter Fahruntüchtigkeit über  900 Mark Geldstrafe und eine zehnmonatiger Führerscheinsperre ausgesprochen. Eine potenzierte Wirkung von Alkohol und anderen Drogen sei lediglich die "persönliche Überzeugung des Sachverständigen", so das OLG. Bei Alkohol ist ein Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit mit 1,1 Promille wissenschaftlich gesichert. Das gilt nicht für andere Betäubungsmittel. In Betracht kommt daher bei einem Alkoholpegel von 0,89 Promille hächstens eine relative Fahruntüchtigkeit. Diese muß aber durch "konkrete Ausfallerscheinungen" zum Beispiel beim Verhalten während einer Polizeikontrolle belegt sein. Im vorliegenden Fall konnten die Beamten solche "Aussetzer" bei ihrer Überprüfung nicht bezeugen.

Bayerisches Oberstes Landesgericht, 1St RR 14/97