Urteile - Drogen

Verkehrsrecht

Welche Konsequenzen hat der Konsum von Drogen im Verkehrsrecht? Droht der Entzug der Fahrerlaubnis? Was passiert, wenn ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt wird?

Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Daher ist auch eine Trunkenheitsfahrt wegen Drogen strafbar, wobei für eine Verurteilung der Nachweis drogentypischer Ausfallerscheinungen erforderlich ist.

In der Regel kommt es nach einer Drogenfahrt zum Fahrerlaubnisentzug. Dies kann sowohl während einer Verkehrskontrolle durch die Polizei als auch später durch die Fahrerlaubnisbehörde geschehen. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann dann erst nach Ablauf einer Sperrzeit beantragt werden.

Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis kann die Fahrerlaubnisbehörde weitere Maßnahmen anordnen, um die Fahreignung des Betroffenen zu überprüfen. Dazu gehören ärztliche Gutachten, Drogenscreenings und die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU).

Zudem führt eine Drogenfahrt zu einer Mithaftung bei einem Verkehrsunfall. Gegenüber der Kraftfahrtzeughaftpflichtversicherung ist der Fahrer zudem in der Regresspflicht, eine Kaskoversicherung kann die Zahlung ganz verweigern.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.226 Beratungsanfragen

super, schnelle verständliche Antworten. Preis – Leistung - Verhältniss passt. Jederzeit gerne wieder.

Verifizierter Mandant

ei der Gebührenhöhe muss ich eigentlich passen, denn preiswert oder sehr preiswert soll natürlich nicht 'billig' heißen. Ich möchte in diesem ...

Roger Kettenbach, Mönchengladbach