Der Beweis eines Pkw-Diebstahls

Verkehrsrecht

Die Rechtsprechung gewährt dem Versicherungsnehmer, der grundsätzlich die tatbestandlichen Voraussetzungen seines Anspruchs beweisen muss, in Entwendungsfällen Beweiserleichterungen, weil in der Regel keine Zeugen zur Verfügung stehen, die einen behaupteten Diebstahl bestätigen könnten.

Es ist als genügend anzusehen, dass der Versicherungsnehmer Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich das äußere Bild eines versicherten Diebstahls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ergibt.

Erforderlich ist insoweit, dass der Versicherungsnehmer beweist, das Fahrzeug an bestimmter Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden zu haben. Hinsichtlich dieser Minimaltatsachen ist allerdings der Vollbeweis zu erbringen. Beweiserleichterungen gibt es insoweit nicht.

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Leider war lein Fall etwas komplizierter aber ich habe einen sehr guten Überblick über die Rechtslage erhalten

Mohamed Elias Zarg Ayouna, Köln

Wurde sehr schnell beantwortet meine Frage. Ein Stern Abzug für den Preis etwas überteuert zumindest sollte es eine Option geben wo man über einer ...

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