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Diebstahl während der Probefahrt
Die Kaskoversicherung des Autoverkäufers zahlt nicht, wenn ein Interessent das Fahrzeug während der Probefahrt entwendet. 
Im vorliegenden Fall hatte der Verkäufer eines Motorrades ein "äußerst unvorsichtiges und leichtsinniges Verhalten" an den Tag gelegt, da er sich nicht die Personalpapiere des Kunden hatte zeigen lassen. Es ist allgemein bekannt, dass Trickdiebe Probefahrten zum Diebstahl eines Fahrzeugs nutzten, hielten die Richter vor Augen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, 4 U 77/98