| Diebstahl während der Probefahrt |
| Die Kaskoversicherung des
Autoverkäufers zahlt nicht, wenn ein Interessent das Fahrzeug während
der Probefahrt entwendet.
Im vorliegenden Fall hatte der Verkäufer eines Motorrades ein "äußerst unvorsichtiges und leichtsinniges Verhalten" an den Tag gelegt, da er sich nicht die Personalpapiere des Kunden hatte zeigen lassen. Es ist allgemein bekannt, dass Trickdiebe Probefahrten zum Diebstahl eines Fahrzeugs nutzten, hielten die Richter vor Augen. Oberlandesgericht Düsseldorf, 4 U 77/98 |