| Schlüssel stecken gelassen, zahlt die Versicherung? |
| Wird der Zünschlüssel
im Fahrzeug stecken gelassen, so erlischt der Ansprch auf Versicherungsleistung.
Im vorliegenden Fall war
das unverschlosse und mit dem Schlüssel im Zündschloss vor einer
Weinhandlung abgestellte Kraftfahrzeug in Frankreich gestohlen wurden.
Als der Halter gemäß eigener Aussage gemeinsam mit seinem Mitfahrer
und dem abgeholten Wein nach weniger als einer Minute den Laden wieder
verließ, war sein Fahrzeug gestohlen. Die Versicherung weigerte sich
den Schaden zahlen.
Oberlandesgericht Koblenz, 10 U 1146/99 |