Bußgeldbescheid und die falsche Wohnsitzzustellung
Verkehrsrecht
Eine Ersatzzustellung eines Bußgeldbescheides durch Einlegung in den Briefkasten ist nur dann zulässig, wenn der Adressat in seiner Wohnung nicht angetroffen wird. Wohnung ist in diesem Zusammenhang ohne Rücksicht auf Wohnsitz, polizeiliche Anmeldung und die in einem Nachsendeantrag angegebene Adresse die Räumlichkeit, die der Adressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer zum Wohnen benutzt.