Geldbuße über Geringfügigkeitsgrenze und die wirtschaftlichen Verhältnisse

Verkehrsrecht

Bei Verhängung einer erheblich über der Geringfügigkeitsgrenze von 250 EUR liegenden Geldbuße in Höhe von 500 EUR besteht die Notwendigkeit der Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen (hier Empfänger von Arbeitslosengeld II) als Bemessungskriterium für die Höhe der Geldbuße.

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