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Teilzahlung auf Bußgeldentscheidung - Rücknahme eines Rechtsmittels?

Verkehrsrecht

Hat der Betroffene durch seinen Verteidiger bereits ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Bußgeldentscheidung eingelegt, können nachfolgende Teilzahlungen des Betroffenen auf die Geldbuße nicht ohne weiteres als Rücknahme des Rechtsmittels gewertet werden.

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Großartige erste Hilfe! Ich bin sehr froh, daß ich getraut habe. Jetzt fühle ich mich besser! Danke

Thomas Völk, Finsing