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Linienbus mit unpassenden Reifen im Winter - BußgeldGrundsätzlich sind
Kraftfahrzeuge den Witterungsverhältnissen entsprechend auszurüsten.
Vorliegend blieb ein Linienbus bei winterlichen Straßenverhältnissen
aufgrund durchdrehender Reifen an einer leichten, innerstädtischen
Steigung liegen - er war lediglich mit einem M+S Reifen und drei Sommerreifen
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