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Handyverbot kann auch für Funkgeräte gelten!

Ist mit einem Funkgerät auch eine Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz möglich, so gilt für dieses das Handyverbot - es darf vom Fahrer nicht aufgenommen werden. Auf die Nutzung kommt es nicht an, es genügt die reine Nutzungsmöglichkeit als Mobil- oder Autotelefon.

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