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Handyverbot kann auch für Funkgeräte gelten!Ist mit einem Funkgerät
auch eine Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz möglich,
so gilt für dieses das Handyverbot - es darf vom Fahrer nicht aufgenommen
werden. Auf die Nutzung kommt es nicht an, es genügt die reine Nutzungsmöglichkeit
als Mobil- oder Autotelefon.
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