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Handyverbot auch für Festnetz-Mobilteil?

Die Benutzung eines Festnetz-Mobilteils fällt nicht unter das Handyverbot. Daher kann kein Bußgeld verhängt werden. Es besteht kein Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots zu erweitern. Eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon kann nicht als ernsthafte Gefahr angesehen werden, weil sie wegen der allseits bekannten Sinnlosigkeit des Vorgangs und der geringen Reichweite von ca. 200 m schon kurz nach Fahrtantritt in der Praxis nicht in nennenswertem Umfang vorkomme. Der vorliegende Fall, bei dem das Festnetz-Mobilteil ca. 3km vom Haus entfernt piepste und der Fahrer das Gerät in die Hand nahm, es anschaute und dann an sein Ohr hielt, ist so ungewöhnlich, dass kein Regelungsbedarf besteht.
OLG Köln, 22.10.2009 - Az: 82 Ss-OWi 93/09
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