Die Benutzung eines Festnetz-Mobilteils
fällt nicht unter das Handyverbot. Daher kann kein Bußgeld verhängt
werden. Es besteht kein Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots
zu erweitern. Eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon
kann nicht als ernsthafte Gefahr angesehen werden, weil sie wegen der allseits
bekannten Sinnlosigkeit des Vorgangs und der geringen Reichweite von ca.
200 m schon kurz nach Fahrtantritt in der Praxis nicht in nennenswertem
Umfang vorkomme. Der vorliegende Fall, bei dem das Festnetz-Mobilteil ca.
3km vom Haus entfernt piepste und der Fahrer das Gerät in die Hand
nahm, es anschaute und dann an sein Ohr hielt, ist so ungewöhnlich,
dass kein Regelungsbedarf besteht.