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Kaputter Briefkasten schützt nicht vor Bußgeldbescheid!

Auch dann, wenn ein Briefkasten mangels Abschließbarkeit zwar objektiv unsicher ist, dies für den Postzusteller aber nicht erkennbar war, liegt eine wirksame Ersatzzustellung eines Bußgeldbescheids vor. Der Empfänger kann sich später auch nicht darauf berufen, den Bescheid nicht bekommen und dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt zu haben.
OLG Nürnberg, 26.5.2009 - Az: 1 St Ss 76/09
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