| Kaputter Briefkasten schützt nicht vor Bußgeldbescheid! |
| Auch dann, wenn ein Briefkasten
mangels Abschließbarkeit zwar objektiv unsicher ist, dies für
den Postzusteller aber nicht erkennbar war, liegt eine wirksame Ersatzzustellung
eines Bußgeldbescheids vor. Der Empfänger kann sich später
auch nicht darauf berufen, den Bescheid nicht bekommen und dadurch die
Rechtsmittelfrist versäumt zu haben.
OLG Nürnberg, 26.5.2009 - Az: 1 St Ss 76/09 |