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Polizeiliche Videokontrollen sind auch in Bayern zulässigDas AG Schweinfurt hat
entschieden, dass polizeiliche Videokontrollen im Straßenverkehr
weiterhin zulässig sind. Das Gericht vertritt die Ansicht, dass die
gesetzlichen Grundlagen dafür ausreichen und verurteilten daher einen
Kraftfahrer wegen zu geringen Abstands zum Vorausfahrenden zu einer Geldbuße
von 320 EUR und einem einmonatigen Fahrverbot.
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