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Polizeiliche Videokontrollen sind auch in Bayern zulässig

Das AG Schweinfurt hat entschieden, dass polizeiliche Videokontrollen im Straßenverkehr weiterhin zulässig sind. Das Gericht vertritt die Ansicht, dass die gesetzlichen Grundlagen dafür ausreichen und verurteilten daher einen Kraftfahrer wegen zu geringen Abstands zum Vorausfahrenden zu einer Geldbuße von 320 EUR und einem einmonatigen Fahrverbot.

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