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Handy als NaviAuch die Nutzung der Navigationsfunktion
eines Mobiltelefons ist am Steuer untersagt. Vom Benutzungsverbot sind
sämtliche Funktionen des Mobiltelefons umfasst - nicht nur die Funktion
des Telefonierens. Sofern es sich bei dem fraglichen Gerät um ein
Mobiltelefon handelt, ist deren Nutzung am Steuer untersagt. Dies betrifft
auch Smartphones oder Handhelds mit Telefonfunktion.
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