| Ordentlich anschallen ist Pflicht! |
| Legt ein Autofahrer seinen
Sicherheitsgurt nicht ordnungsgemäß an, z.B. indem der Schultergurt
nicht über der Schulter sondern unter dem linken Arm über die
Brust gelegt und dann eingeklinkt wurde, so rechtfertigt dies ein Bußgeld
i.H.v. EUR 30.
OLG Hamm, 29.10.2007 - Az: 2 Ss OWi 695/07 |