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Erzwingungshaft auch bei Strafzettel über 5 Euro

Wurde gegen einen Autofahrer rechtskräftig eine Geldbuße verhängt und weigert sich der Betroffene, diese zu zahlen, so kann notfalls Erzwingungshaft angedroht und auch vollstreckt werden. Es verstößt nicht gegen das Übermaßverbot, wenn die Erzwingungshaft bei einer nicht bezahlten Geldbuße von lediglich 5 Euro angeordnet wird.
AG Viechtach, 23.8.2007 - Az: 3 OWi 5095-517830-06/9

Hinweis: Andere Gerichte sind anderer Auffassung (zB AG Lüdinghausen, 12.7.2005 - Az: 10 OWi-22/05).
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