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Handy im rollenden Fahrzeug - Verboten!
Wird in einem rollendend am Straßenverkehr teilnehmendem Fahrzeug, dessen Motor ausgeschaltet ist, ein Mobiltelefon aufgenommen oder gehalten, so verwirklicht der Fahrer den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO.

AG Hamburg-St. Georg, 22.3.2007 - Az: 942 OWi 2006 Js 252/07