| Handy im rollenden Fahrzeug - Verboten! |
| Wird in einem rollendend
am Straßenverkehr teilnehmendem Fahrzeug, dessen Motor ausgeschaltet
ist, ein Mobiltelefon aufgenommen oder gehalten, so verwirklicht der Fahrer
den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO.
AG Hamburg-St. Georg, 22.3.2007 - Az: 942 OWi 2006 Js 252/07 |