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Bußgeldhöhe - Wirtschaftliche Verhältnisse müssen berücksichtigt werdenBei der Bußgeldbemessung
in nicht unerheblicher Höhe ist vom Strafrichter zu prüfen, ob
hierdurch nicht eine unangemessene Belastung des Täters erfolgt. Vorliegend
bejahte das OLG die Verpflichtung zur Unterschreitung des Regelsatzes bei
einem arbeitslosen Täter, für den das festgesetzte Bußgeld
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