| Rechtskräftiger Bußgeldbescheid ist bindend! |
| Die Verkehrsbehörde
ist der Beurteilung der Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen an
einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid gebunden. Setzt sich ein
Kraftfahrer nicht gegen einen unrechtmäßig ergangenen Bußgeldbescheid
zur Wehr, so kann er keine Einwände nach Rechtskraft der Entscheidung
geltend machen. Der Einwand kann daher auch bei der Eignungsprüfung
nicht berücksichtigt werden.
OVG Hamburg, 18.9.2006 - Az: 3 Bs 298/05 |