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Rechtskräftiger Bußgeldbescheid ist bindend!
Die Verkehrsbehörde ist der Beurteilung der Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen an einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid gebunden. Setzt sich ein Kraftfahrer nicht gegen einen unrechtmäßig ergangenen Bußgeldbescheid zur Wehr, so kann er keine Einwände nach Rechtskraft der Entscheidung geltend machen. Der Einwand kann daher auch bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.

OVG Hamburg, 18.9.2006 - Az: 3 Bs 298/05