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Motor an der Ampel aus - Handy an?Verwendet ein Autofahrer
sein Mobiltelefon an einer roten Ampel, nachdem der Motor ausgeschaltet
wurde, so wird der Fahrer nicht in der Beherrschbarkeit seines Fahrzeugs
beeinträchtigt. Die Benutzung ist demnach in diesem Fall zulässig.
Allenfalls kann ein Verstoß gegen § 1 II StVO vorliegen, wenn
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