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Muß der Betroffene bei der Hauptversammlung erscheinen?Wird von einem Betroffenen
lediglich nicht bestritten, zum Tatzeitpunkt der Fahrer des Fahrzeugs gewesen
zu sein, so ist seine Anwesenheit in der Hauptverhandlung zur Aufklärung
wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts (seiner Identifizierung) erforderlich.
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