| Nichts vom Handy ablesen! |
| Auch dann, wenn ein Mobiltelefon
in die Hand genommen wird, um von dem Display eine gespeicherte Telefonnummer
abzulesen, liegt eine verbotene Benutzung durch den Fahrzeugführer
vor. Die Benutzung des Mobiltelefons ist dem Fahrzeugführer untersagt,
wenn dieses hierfür aufgenommen oder gehalten wird. Der Begriff benutzen
umfaßt sämtliche Funktionen des Mobiltelefons.
OLG Hamm, 12.7.2006 - Az: 2 Ss OWi 402/06 |