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Geldbuße und Einkommen

Die Einkommensverhältnisse bei der Bemessung einer Geldbuße sind nur bei nicht mehr geringfügigen Bußgeldern und bestehenden Anhaltspunkten über ein besonders hohes oder besonders niedriges Einkommen relevant. Vorliegend ging das Gericht bei einem Bußgeld von 250 EUR von einem derartigen Anhaltspunkt aus, da bekannt war, daß der Betroffene erwerbslos ist.
OLG Dresden, 10.1.2006 - Az: Ss (OWi) 532/05
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