| Geldbuße und Einkommen |
| Die Einkommensverhältnisse
bei der Bemessung einer Geldbuße sind nur bei nicht mehr geringfügigen
Bußgeldern und bestehenden Anhaltspunkten über ein besonders
hohes oder besonders niedriges Einkommen relevant. Vorliegend ging das
Gericht bei einem Bußgeld von 250 EUR von einem derartigen Anhaltspunkt
aus, da bekannt war, daß der Betroffene erwerbslos ist.
OLG Dresden, 10.1.2006 - Az: Ss (OWi) 532/05 |