| Mehrfachtäter - für jeden Verstoß ein Bußgeld? |
| Kommt es gleichzeitig zu
einem Begehungs- sowie einem Unterlassungsdelikt (Geschwindigkeitsüberschreitung
und Verstoß gegen die Gurtpflicht), so kann für jeden einzelnen
Verstoß das gesetzlich vorgesehene Bußgeld verhängt werden.
AG Sondershausen, 7.7.2004 – Az: 495 Js 5094/04 3 OWi |