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Mehrfachtäter - für jeden Verstoß ein Bußgeld?Kommt es gleichzeitig zu
einem Begehungs- sowie einem Unterlassungsdelikt (Geschwindigkeitsüberschreitung
und Verstoß gegen die Gurtpflicht), so kann für jeden einzelnen
Verstoß das gesetzlich vorgesehene Bußgeld verhängt werden.
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