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Mehrfachtäter - für jeden Verstoß ein Bußgeld?
Kommt es gleichzeitig zu einem Begehungs- sowie einem Unterlassungsdelikt (Geschwindigkeitsüberschreitung und Verstoß gegen die Gurtpflicht), so kann für jeden einzelnen Verstoß das gesetzlich vorgesehene Bußgeld verhängt werden.

AG Sondershausen, 7.7.2004 – Az: 495 Js 5094/04 3 OWi