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Anhörungsbogen kann mit einfacher Post verschickt werdenEs ist ausreichend, wenn
ein Anhörungsbogen mit einfachem Brief verschickt wird. Es gibt keine
Notwendigkeit, bei einer Ordnungswidrigkeit eine förmliche Zustellung
oder ein Einschreiben zu verwenden. Mit der zweimaligen Zusendung hat die
Behörde alles Zumutbare getan.
Ein Betroffener kann sich somit nicht damit herausreden, den Anhörungsbogen nicht erhalten zu haben. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |