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Anhörungsbogen kann mit einfacher Post verschickt werden

Es ist ausreichend, wenn ein Anhörungsbogen mit einfachem Brief verschickt wird. Es gibt keine Notwendigkeit, bei einer Ordnungswidrigkeit eine förmliche Zustellung oder ein Einschreiben zu verwenden. Mit der zweimaligen Zusendung hat die Behörde alles Zumutbare getan.
Ein Betroffener kann sich somit nicht damit herausreden, den Anhörungsbogen nicht erhalten zu haben.

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