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Beweisfoto unzureichend – und nun?

Eine zuverlässige Identifikation mittels Personenvergleich ist i.d.R. nicht möglich, wenn das Foto unscharf ist oder aber das Gesicht des Fahrers nicht oder nur zu einem geringen Teil sichtbar ist. Je nach Umständen kann daher eine Täterfeststellung auf Basis des Beweisfotos als von vornherein
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