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Beweisfoto unzureichend – und nun?Eine zuverlässige
Identifikation mittels Personenvergleich ist i.d.R. nicht möglich,
wenn das Foto unscharf ist oder aber das Gesicht des Fahrers nicht oder
nur zu einem geringen Teil sichtbar ist. Je nach Umständen kann daher
eine Täterfeststellung auf Basis des Beweisfotos als von vornherein
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