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Falsches Datum – Bußgeldbescheid unwirksam?Die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides
ist durch eine falsche Monatsangabe dann nicht berührt, wenn für
den Betroffenen eine Verwechslungsgefahr hinsichtlich des angelasteten
Verstoßes nicht bestand und ihm offenkundig war, das ein Schreibversehen
ursächlich für die falsche Datumsangabe war.
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