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Bußgeldbescheid mit falschen Namen – wirksam?Wurde ein Bußgeldbescheid
erlassen, der nach seiner Adressierung den Betroffenen zweifelsfrei identifizieren
läßt, so unterbricht dieser Bescheid die Verjährung auch
dann, wenn irrtümlich der Geburtsname auch als Familienname angegeben
wurde. Ergibt sich die Identität zweifelsfrei aus den weiteren Angaben,
so ist dieser Bescheid auch nicht unwirksam.
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