| Teures Parken auf dem Behindertenparkplatz |
| Die unberechtigt Nutzung
eines Schwerbehinderten-Parkplatz, führt auch dann zu einem Bußgeld,
wenn das Auto für weniger als drei Minuten verlassen wurde. Ein behinderter
Autofahrer muß selbst eine kurze Wartezeit nicht hinnehmen. Ein Schwerbehinderter,
der auf einen unberechtigt besetzten Parkplatz fahren wolle, muß
"aus den Umständen ohne weiteres" erkennen können, daß
der Fahrer des dort abgestellten Wagens bereit ist, sein Fahrzeug sofort
zu entfernen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 Ss OWi 332/95 |