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Vogel ist nicht gleich Vogel
Der sogenannte Doppelvogel, das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn, drückt im Gegensatz zum Tippen mit nur einem Finger an die Stirn keine Mißachtung aus und ist deshalb nicht als ehrverletzende Geste zu verstehen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21/961-1 WS