| Vogel ist nicht gleich Vogel |
| Der sogenannte Doppelvogel,
das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn, drückt im Gegensatz
zum Tippen mit nur einem Finger an die Stirn keine Mißachtung aus
und ist deshalb nicht als ehrverletzende Geste zu verstehen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21/961-1 WS |