Freie
Fachwerkstatt so gut wie eine markengebundene Fachwerkstatt?
Der Schädiger kann
den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht
auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos
und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn
er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt
vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen
Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten
aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb
der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden.