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Schaden muss nicht in freier Werkstatt behoben werden!Es besteht keine Verpflichtung
eines Unfallgeschädigten, seinen wenige Jahre alten Wagen aus Kostengründen
in einer freien Werkstatt reparieren zu lassen. Die Kosten einer markengebundene
Fachwerkstatt sind vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zu übernehmen.
Vorliegend ging es um einen Schaden an einem noch nicht drei Jahre alten Taxi. Unfallgegner und Versicherung waren der Ansicht, dass vor dem Hintergrund der Laufleistung von mehr als |