Auf
demnächst notwendige Austauschmaßnahmen muss die Werkstatt hinweisen!
Eine Kfz-Werkstatt muss
im Rahmen einer Inspektion - auch einer Kurzinspektion zum Festpreis -
den Kunden auf demnächst notwendige Austauschmaßnahmen wichtiger
Teile hin hinweisen (vorliegend: Zahnriemen). Wird dies unterlassen, so
muss die Werkstatt die Kosten eines daraus resultierenden Schadens tragen.
Konkret war das Gericht der Auffassung, dass auch auf Arbeiten, die in
einem Zeitraum von weniger als drei Monaten oder innerhalb einer Laufleistung
von 5.000 km anfallen, hingewiesen werden muss. Die Verpflichtung hierzu
ergibt sich aus Treu und Glauben.
OLG Schleswig-Holstein,
17.12.2010 - Az: 4 U 171/09