Bei mangelhafter Fahrzeugreparatur
kann der Werklohn von der Werkstatt zurückgefordert werden (ggf. besteht
auch ein Anspruch auf Schadensersatz), wenn die Werkstatt unter Fristsetzung
und Ablehnungsandrohung zur Nachbesserung aufgefordert wurde und diese
erfolglos verstrichen ist. Nur dann, wenn der Vertragspartner die Nachbesserung
endgültig abgelehnt hat oder sie für den Kunden unzumutbar ist,