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Bei unzumutbarer Nachbesserung gibts Geld zurück!

Bei mangelhafter Fahrzeugreparatur kann der Werklohn von der Werkstatt zurückgefordert werden (ggf. besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz), wenn die Werkstatt unter Fristsetzung und Ablehnungsandrohung zur Nachbesserung aufgefordert wurde und diese erfolglos verstrichen ist. Nur dann, wenn der Vertragspartner die Nachbesserung endgültig abgelehnt hat oder sie für den Kunden unzumutbar ist,
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Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


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