AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

In der Werkstatt nur "offizielle" Zugangswege nutzen!

Im vorliegenden Fall kam es zu einen Fahrzeugschaden, als ein Kunde einer Kfz-Werkstatt das Betriebsgelände mit seinem Fahrzeug statt über einen vorgesehenen Zugangsweg über einen überdachten TÜV-Überprüfungsbereich verlassen wollte. Hierbei geriet das Fahrzeug teilweise in eine Untersuchungsgrube. Der Werkstattbetreiber ist in diesem Fall für den entstandenen Schaden nicht verantwortlich, da das Mitverschulden des Kunden hier so erheblich ist, dass eine etwaige Haftung des Werkstattbetreibers wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht vollständig zurücktritt. Es kann nicht erwartet werden, dass jeder mögliche Zugangsweg gesichert bzw. ausgeleuchtet wird, wenn der eingerichtete Verkehrszugang als solcher sowohl allgemein erkennbar als auch allgemein zu erreichen und zu befahren war.
AG Gummersbach, 6.9.2010 - Az: 10 C 31/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von SWR / ARD Buffet und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben