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Kostenvoranschlag für 200 Euro?

Bietet ein Autohaus die Erstellung eines Kostenvoranschlages für etwa 200 EUR an, obwohl das gewichtete Mittel bei etwa 65 EUR liegt, so steht die vereinbarte Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung. Die Vereinbarung ist daher wegen des Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig.
AG Landsberg/Lech, 24.2.2009 - Az: 3 C 739/08
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