Reparaturkosten
für Mangelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungszeit können
zurückgefordert werden!
Wird ein Fahrzeug zur Reparatur
der Kupplung in die Werkstatt des Rechtsnachfolgers des Verkäufers
gebracht und dann die Reparaturrechnung gezahlt, um die Geltendmachung
eines Unternehmerpfandrechts zu vermeiden, so besteht ein Anspruch aus
ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung des gezahlten Betrages,
sofern die Reparatur innerhalb der gegebenen Herstellergarantiezeit erfolgt
ist und sich aus den Umständen ergibt, dass ein vergütungspflichtiger
Reparaturauftrag nur dann erteilt werden sollte, wenn weder Gewährleistungsansprüche
bestehen noch die Herstellergarantie eingreift.