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Reparaturkosten für Mangelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungszeit können zurückgefordert werden!

Wird ein Fahrzeug zur Reparatur der Kupplung in die Werkstatt des Rechtsnachfolgers des Verkäufers gebracht und dann die Reparaturrechnung gezahlt, um die Geltendmachung eines Unternehmerpfandrechts zu vermeiden, so besteht ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung des gezahlten Betrages, sofern die Reparatur innerhalb der gegebenen Herstellergarantiezeit erfolgt ist und sich aus den Umständen ergibt, dass ein vergütungspflichtiger Reparaturauftrag nur dann erteilt werden sollte, wenn weder Gewährleistungsansprüche bestehen noch die Herstellergarantie eingreift.
AG Hamburg-Altona, 28.10.2008 - Az: 316 C 312/07
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