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Serviceheft mit fehlerhafter Eintragung - Mangel?

Es stellt keinen Mangel der mit dem Wartungsvertrag vereinbarten Hauptleistung dar, wenn bei einer Kraftfahrzeuginspektion ein fehlerhafter Eintrag im Serviceheft vorgenommen wurde, nach dem ein tatsächlich nicht vorgenommener Zahnriemen/-Spannrollenwechsels bestätigt wurde. Vielmehr handelt es sich um die Verletzung einer durch diesen Vertrag begründeten Nebenpflicht.

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