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Verjährung von Mängelansprüchen aus einer AutoreparaturMängelansprüche
aus einer Autoreparatur verjähren binnen 2 Jahren. Die Verjährung
beginnt mit der Abnahme. Die Kenntnis oder das Kennenmüssen der den
Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners
sind unerheblich.
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