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Nicht immer Nutzungsausfall bei Reparatur

Befindet sich ein Händler nach Fristsetzung im Verzug hinsichtlich von Nachbesserungsarbeiten am Fahrzeug, so steht dem Käufer ggf. eine Nutzungsausfallsentschädigung zu.
Im vorliegenden Fall hatte der Käufer bei Erstellung des Reparaturauftrages jedoch nicht nach einem Ersatzwagen gefragt. Der Anspruch scheiterte daher.
AG Aachen – Az: 80 C 468/02
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