Reparatur
nicht fachgerecht – Haftung auch gegenüber Fahrzeugerwerber?
Hat eine Kfz-Werkstatt
im Rahmen von Inspektionsarbeiten eine nicht fachgerechte Reparatur durchgeführt,
die zu einem erheblichen Motorschaden führt, so haftet die Werkstatt
nicht nur gegenüber dem Kunden, sondern auch gegenüber einem
späteren Fahrzeugerwerber, wenn dieser den Motorschaden erlitten hat.