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Motorschaden durch Verschleißteil - Schadenersatz?

Ein Aufgrund eines Defektes eines Verschleißteiles entstandener Fahrzeugschaden, der bei einer Abgassonderuntersuchung entsteht, bewirkt keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Ist der Defekt aufgrund des üblichen Verschleißes bereits vorhanden gewesen und nicht durch Maßnahmen des die Untersuchung durchführenden Ingenieurs verursacht worden, so besteht keine Rechtsgrundlage für einen Ersatz des entstandenen Schadens.
OLG Frankfurt - Az: 2 U 35/02
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