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Car-Garantie muß beachtet werden!

Werden die Bestimmungen einer Car-Garantie durch eine Autowerkstatt mißachtet, so muß diese die Reparaturkosten selbst tragen.
Im vorliegenden Fall lag ein Defekt am Kühlsystem vor. Der Kläger brachte den Wagen zur Werkstatt und wies auf eine bestehende Car-Garantie hin, die die Funktionstüchtigkeit dieser Komponente garantierte. Es bestand jedoch eine Verpflichtung, den Schaden vor Reparatur anzuzeigen. Dies wurde der Werkstatt übertragen, die den Schaden jedoch erst nach Reparatur meldete. Die Versicherung zahlte die Rechnung daher nicht. Da die Werkstatt eine vertragliche Nebenpflicht verletzt hatte, habe Sie die Kosten der Reparatur zu tragen.
AG Nürnberg - AZ: 20 C 9061/01
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