Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Verkehrsrecht

Grundsätzlich sind nach einem Unfall nur die Mietwagenkosten ersatzfähig, die dem auf dem Markt zugänglichen Normaltarif entsprechen. Nur dann, wenn aufgrund der konkreten Unfallsituation der Normaltarif nicht zugänglich war, ist eine Erhöhung erforderlich.

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